Abmahnung wegen Urheberrechtsverstoß: Und nun?
IPPC Law – Haben Sie eine Abmahnung von IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erhalten? “Was soll das denn?” – von Rechtsanwalt Daniel Sebastian, Geschäftsführer.
Falls Sie von IPPC Law eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverstoß erhalten haben, dann sind Sie hier genau richtig. Im Folgenden erläutern wir Ihnen, wer IPPC Law ist und warum Sie angeschrieben wurden.
Wer sind wir?
Wir sind eine Rechtsanwaltsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH und sind tätig im Bereich Urheberrecht. Wir vertreten internationale Mandanten in Angelegenheiten mit Berührung zum geistigen Eigentum. Insbesondere der Schutz der Urheberrechte und verwandter Schutzrechte gegen Bedrohungen aus dem Internet ist unsere Kernkompetenz.
Warum erhalten Sie Post?
Es geht um eine Urheberrechtsverletzung. Wir vertreten den Rechteinhaber. Uns wurden ihre Daten von Ihrem Internetunternehmen. Eine gutachterlich geprüfte Ermittlungssoftware hat festgestellt, dass von Ihrer IP-Adresse zum Zeitpunkt der Ermittlung die Verletzungshandlung begangen wurde. Das zuständige Landgericht hat daraufhin eine richterliche Anordnung nach § 101 IX Urhebergesetz getroffen, nach der Ihr Internet Service Provider (ISP) zur Herausgabe der Daten berechtigt und verpflichtet ist. Das Aktenzeichen des Gerichtsbeschlusses, aufgrund dessen die Daten herausgegeben wurden, ist in der Abmahnung angegeben. Das heißt von Ihrem Internetanschluss wurde das gesetzlich geschützte Werk veröffentlicht.
Grundlage des Schreibens
Nach § 97 Abs. 2 Satz 1 UrhG werden Sie zum Schadensersatz verpflichtet angesehen. Nach dieser Vorschrift ist, wer das Urheberrecht oder ein anderes nach dem Urheberrechtsgesetz geschütztes Recht widerrechtlich sowie vorsätzlich oder fahrlässig verletzt, dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Nur derjenige, der die Rechte an einem Werk hat, entscheidet, wer und wie das Werk genutzt werden darf. Das Anbieten von Werken mittels eines Filesharing-Programms in sogenannten „Peer-to-Peer“-Netzwerken im Internet ist rechtswidrig.
Warum keine Klage oder kein Strafverfahren?
Der Gesetzgeber hat dem Verletzten die Möglichkeit gegeben gemäß § 106 Urhebergesetz Strafanzeige zu stellen. Eine solche Strafanzeige wurde nicht gestellt. Wegen der zivilrechtlichen Ansprüche hat der Gesetzgeber vorgegeben, dass vor Einleitung des Gerichtsverfahrens eine außergerichtliche Einigung versucht werden soll. Daher haben Sie diese Schreiben erhalten.
Wie kläre ich die Situation?
Viele Angeschriebene meinen, Sie seien nicht verantwortlich, weil die Rechtsverletzung zu lange her sei, nicht aufklärbar oder von anderen begangen worden sei. Diese Punkte hat die Rechtsprechung bereits geklärt: aus technischen Gründen verändert sich ihre IP-Adresse des Anschlusses oder hier Internetanbieter nutzt weitere Anbieter um den Service zur Verfügung zu stellen. Auch hat die Rechtsprechung geklärt: Sie wurden als Anschlussinhaber ermittelt. Wer die Tat über Ihren Anschluss begangen hat, können nur Sie wissen. Nach der Rechtsprechung gilt daher die tatsächliche Vermutung dafür, dass Sie die Tat selbst begangen haben. Ggf. müssen Sie uns benennen, wer den Rechtsverstoß begangen haben soll.
Was möchte der Rechteinhaber erreichen?
Der Rechteinhaber möchte vermeiden, dass sich Rechtsverletzungen wiederholen. Deshalb regen wir an, dass Sie versprechen die Handlung nicht zu wiederholen. Um die Ernsthaftigkeit herzustellen soll nach der Rechtsordnung das Versprechen mit einer Vertragsstrafe versehen werden. Nur so kann erreicht werden, dass der Rechtsverletzer ernsthaft erklärt, er werde sich in der Zukunft rechtstreu verhalten. Zudem müssen Sie für die Rechtsverletzung Schadenersatz bezahlen und die Kosten der Abmahnung tragen. Diese Kosten – Schadenersatz und Abmahnkosten – orientieren wir an der Rechtsprechung zum Thema.
Kann ich Raten zahlen oder mir einen Anwalt nehmen?
Unsere Mandanten haben uns gestattet, Ratenzahlungsvereinbarungen zu schließen. Das ist aber nicht in jedem Fall so. Bitte sprechen Sie uns gerne an; einen eigenen Rechtsanwalt können Sie jederzeit einschalten. Bitte beachten Sie, dass die Kosten hierfür zu ihren Lasten gehen und nicht auf die Ansprüche unseres Rechteinhabers angerechnet werden können.
Ich habe weitere Fragen, die hier nicht beantwortet wurden.
Sie können uns unter 030 – 577 004 999 zwischen 09:00 Uhr und 17:00 Uhr von Montag bis Freitag erreichen. Wenn Sie außerhalb dieser Zeiten anrufen, können Sie Ihre Telefonnummer, Ihren Namen und Ihr Aktenzeichen hinterlassen. Sie können auch gerne eine E-Mail senden. Wir rufen Sie zurück und klären mit Ihnen in Ruhe den Sachverhalt.
V.i.S.d.P.:
Daniel Sebastian
Rechtsanwalt
Kontakt:
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10407 Berlin
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Rechtsanwalt Daniel Sebastian, Kurfürstendamm 103, 10711 Berlin bzw. sein Unternehmen IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gehören seit Jahren zu den gefragten Experten rund um den Schutz von Urheberrechten und Markenrechten. Der Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei liegt im Vertragsrecht, im Urheber- und Medienrecht, im gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht) und im Forderungsmanagement. Die Kanzlei IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt nicht nur in Berlin, sondern bundesweit. Weitere Informationen unter: https://www.ippclaw.com/
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